Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Firma Hubertus Mediendesigns

 

§1 Allgemeines

Die nachfolgend angeführten Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von der Firma Frederic E.H. Kuhbier (im Folgenden Hubertus Mediendesigns genannt) angenommenen Aufträge, erstellten Angebote, erbrachten Leistungen und Lieferungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle folgenden Geschäftsbeziehungen. Die Anerkennung dieser AGB erfolgt durch Auftragserteilung bzw. Annahme einer Lieferung. Gegenbestätigungen durch den Kunden unter Verweis auf seine eigenen AGB werden nur verbindlich, sofern Hubertus Mediendesigns diese schriftlich bestätigt. Als

Leistungen im Sinne dieser AGB gelten alle dem Kunden überlassenen Werke, unabhängig davon in welcher Entwicklungsstufe bzw. welcher technischen Form sie vorliegen. Ferner gelten Beratungen und Konzeptionen als eigenständige Leistungen, die entsprechend der Auftragserteilung in Rechnung gestellt werden.

 

§2 Zusammenarbeit

Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen unverzüglich gegenseitig. Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen Hubertus Mediendesigns unverzüglich mitzuteilen. Die Vertragsparteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, die die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und Sachverständige leiten. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich mitzuteilen. Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

 

§3 Auftragserteilung

Durch Hubertus Mediendesigns erstellte Angebote und Kostenvoranschläge behalten für 4 Wochen ihre Gültigkeit.

Die Auftragserteilung erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Auftragsbestätigung durch den Kunden. In Fällen einer nicht erfolgten schriftlichen Bestätigung kann die Auftragserteilung auch durch andere eindeutige Handlungen des Kunden erfolgen, beispielsweise die Annahme von Präsentationsmaterial oder die zielgerichtete Mitarbeit des Kunden an bevorstehenden Projekten. Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von Hubertus Mediendesigns getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die von Hubertus Mediendesigns für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze als üblich. Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. Der gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine bis zu 15%ige Abweichung von erstellten Angebotspreisen behalten wir uns vor. Kostensteigerungen von mehr als 15% bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung durch den jeweiligen Kunden.

 

§4 Urheberrecht & Nutzungsrechte

Alle an Hubertus Mediendesigns erteilten Aufträge laufen auf der Grundlage eines Urheberrechtsvertrages. Der Kunde erhält Nutzungsrechte, die durch erstellte Angebote und Auftragsbestätigung fixiert werden. Es finden die Paragraphen §2 und §31 des Urheberrechtsgesetzes, sowie die Werkvertragsbestimmungen des BGB Anwendung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach dem Paragraphen 2 geregelte Schöpfungshöhe nicht erreicht wurde oder die Leistung durch Hubertus Mediendesigns nicht Gegenstand anderer besonderer Schutzrechte sein sollte. Jegliche durch Hubertus Mediendesigns erstellten Arbeiten, Entwürfe, Präsentationen, Zeichnungen, Illustrationen, Fotografien, etc. dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder im Original, noch in Kopie, verändert oder ergänzt werden. Jede Form der Nachstellung und Nachahmung ist ebenfalls unzulässig. Erstellte Arbeiten dürfen nur in dem vertraglich, durch das Angebot oder eine Auftragsbestätigung, vereinbarten Rahmen genutzt bzw. verwertet werden. Die Eigentumsrechte für erstellte Arbeiten verbleiben in jedem Fall bei Hubertus Mediendesigns.

Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu vermieten oder sonst wie zu verwerten. Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur widerruflich gestattet. Hubertus Mediendesigns kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. Jede weitere Verwertung ist nur mit unserer schriftlichen Einwilligung und Zahlung eines zusätzlichen Nutzungshonorars möglich. Arbeiten, die nur im Rahmen einer

Präsentation erstellt werden und durch ein Präsentationshonorar vergütet werden, bleiben Eigentum von Hubertus Mediendesigns. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn dieses wurde im Vorfeld schriftlich vereinbart. Hubertus Mediendesigns hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Alle erstellten Arbeiten dürfen durch Hubertus Mediendesigns zur Eigendarstellung verwendet werden. Alle zu Produktionszwecken durch Hubertus Mediendesigns gekauften und erstellten Gegenstände verbleiben nach Auftragserfüllung im Eigentum von Hubertus Mediendesigns. Das gilt insbesondere für alle erstellten und gespeicherten Daten.

 

§5 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht für Hubertus Mediendesigns Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Hubertus Mediendesigns eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Hubertus Mediendesigns übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Hubertus Mediendesigns im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

§6 Presseerklärungen/Auskünfte

Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die Andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung zulässig. Hubertus Mediendesigns darf den Kunden auf seiner Webseite oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. Hubertus Mediendesigns darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen.

 

§7 Fotoaufträge

Für Fotoaufträge gilt des weiteren: Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf bzw. Hubertus Mediendesigns nicht verschuldet, nicht ausgeführt, so kann Hubertus Mediendesigns ohne Erbringung eines Schuldnachweises ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des vereinbarten Honorars berechnen. Wurde mit der auftragsmäßigen Erfüllung bereits seitens Hubertus Mediendesigns bzw. des beauftragten Fotografen begonnen, so steht Hubertus Mediendesigns bzw. dem Fotografen das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung angefangen wurde. Wird die Durchführung von Aufträgen aufgrund nicht vom Fotografen oder Hubertus Mediendesigns verschuldeter Sachverhalte zeitlich überschritten, so kann dem Auftraggeber eine angemessene Honorarerhöhung in Rechnung gestellt werden. Für die Übertragung an Nutzungsrechten für Fotografien gilt ferner: Es werden nur Nutzungsrechte übertragen. Die Fotografien bleiben weiterhin Eigentum von Hubertus Mediendesigns, bzw. Eigentum des ausführenden Fotografen.

 

§8 Sonder- und Fremdleistungen

Zusätzlich berechnet werden alle zur Auftragserfüllung notwendigen Arbeiten, die über das im Angebot erstellte Auftragsvolumen hinausgehen. Beispielsweise zusätzliche Entwürfe, Organisations- und Beschaffungskosten, Änderungen von Datensätzen, Druckbetreuung, Übersetzungsarbeiten, Honorare für Werbetexter, Fotomaterial und Abzüge, Werkzeugkosten und sonstige durch uns geleistete Arbeiten, sofern sie nicht im Angebot kalkuliert wurden. Fremdleistungen, die zur Erfüllung eines Auftrages im Namen und auf Rechnung des Kunden benötigt werden, vergeben wir unter Berücksichtigung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Ergebnis an Dritte unserer Wahl, es sei denn der Kunde behält sich sein Mitspracherecht ausdrücklich vor. Hubertus Mediendesigns agiert in solchen Fällen ausschließlich stellvertretend für und auf Rechnung des entsprechenden Kunden. Im Falle einer Vorauslage von Fremdleistungen, kann von Hubertus Mediendesigns eine Handlingspauschale von bis zu 15 % zusätzlich berechnet werden. Sofern der Kunde durch Hubertus Mediendesigns Angebote einholen lässt, den Auftrag im Verlauf des Produktionszeitraumes jedoch anderweitig vergibt, stellen wir durch uns erbrachte Leistungen zur Angebotserstellung nach Zeit- und Kostenaufwand in Rechnung.

 

§9 Zahlungsmodalitäten & Zurückbehaltungsrecht

Alle Hubertus Mediendesigns zustehenden Zahlungen werden spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug fällig. Für alle erteilten Aufträge wird eine Anzahlung von mindestens einem Drittel des Gesamtauftragsvolumens nach Auftragserteilung sofort fällig. Bei Projekten, die sich über einen Zeitraum von mehr als 2 Monaten erstrecken erhöht sich die Anzahlung auf mindestens 50% des Gesamtauftragsvolumens. Geleistete Anzahlungen werden nicht erstattet. Für versäumte Zahlungen werden Zinsen in Höhe von mindestens 6% p.a. fällig. Alle Nutzungs- und Verwertungsrechte an durch Hubertus Mediendesigns erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung in den Händen von Hubertus Mediendesigns. Nach §273 BGB machen wir bis zur vollständigen Bezahlung offenstehender Forderungen von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.

 

§10 Liefermodalitäten

Vereinbarte Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich und schriftlich durch Hubertus Mediendesigns bestätigt werden. Im Falle eines eintretenden Lieferverzuges ist Hubertus Mediendesigns zunächst eine angemessene Nachfrist einzuräumen. Sollte eine Lieferung der Leistung seitens Hubertus Mediendesigns innerhalb dieser Nachfrist ausbleiben, so kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung erwirken oder vom Vertrag zurücktreten. Verzugsschäden kann der Auftraggeber dann nur maximal in Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat Hubertus Mediendesigns nicht zu vertreten und berechtigen Hubertus Mediendesigns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Hubertus Mediendesigns wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen. Für Lieferverzug, der durch Dritte, d.h. Lieferanten, Druckereien, Lithografen, etc. entsteht, haftet Hubertus Mediendesigns in keinem Fall.

 

§11 Gewährleistung & Haftung

Hubertus Mediendesigns verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

Von Hubertus Mediendesigns gelieferte Ausdrucke in Farbe und Schwarzweiß sind in Farb-, Bild- und Schriftwiedergabe nicht druckverbindlich und geben nicht die in der Produktion verwendete Papierqualität wieder. Das gleiche gilt für vom Kunden selbst ausgedruckte

Dateien, insbesondere für von Hubertus Mediendesigns zur Druckfreigabe gesendete PDF-Dateien. Proofs und Andrucke werden gegebenenfalls separat geliefert und berechnet. Der Auftraggeber, sofern er nicht nach dem HGB einer sofortigen Prüfungspflicht unterliegt, verpflichtet sich alle durch uns oder Dritte gelieferte Daten, Andrucke, Filme, Datenträger, Lithos, etc. vor einer Weiterverarbeitung oder Druckfreigabe innerhalb von 5 Werktagen zu prüfen und gegebenenfalls zu reklamieren. Nach Ablauf dieser Frist gelten alle Vorlagen als abgenommen. Versteckte Mängel sind unverzüglich zu rügen, sobald sie festgestellt wurden. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluss anderer Ansprüche dazu berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen durchzuführen. Bei erfolglosen Nachbesserungen hat der Kunde die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der vereinbarten Vergütung zu verlangen.

Im Falle einer eigenmächtigen Weiterverarbeitung durch den Kunden ist eine Haftung durch Hubertus Mediendesigns für im Laufe der Produktion entstandene Schäden nicht möglich. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden und Nachteile, die durch von ihm angelieferte, fehlerhafte Materialien und Daten entstehen.

Hubertus Mediendesigns haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung durch Hubertus Mediendesigns ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

Hubertus Mediendesigns haftet nur für Schäden, die Hubertus Mediendesigns selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Ferner haften wir nicht für urheber-, patent-, muster- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit von uns gelieferter Ideen, Anregungen, Konzeptionen und Entwürfe. Wir verpflichten uns nicht zur rechtlichen Unbedenklichkeitsprüfung von Werbemaßnahmen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit von Werbemaßnahmen wird vom Kunden getragen.

Die Haftung für enthaltene Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden ist in keinem Fall möglich. Die Produktionsüberwachung durch Hubertus Mediendesigns erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Hubertus Mediendesigns berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

§12 Herausgabe von Daten

Hubertus Mediendesigns ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Hubertus Mediendesigns ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Hat Hubertus Mediendesigns dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung durch Hubertus Mediendesigns verändert werden. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

 

§13 Copyrights

Der Kunde trägt alle rechtliche Verantwortung, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild". Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright auf alle durch Hubertus Mediendesigns erstellten Arbeiten verbleibt bei Hubertus Mediendesigns

 

 

§14 Logo und Hinweis auf Erstellung

Hubertus Mediendesigns ist berechtigt das Firmenlogo von Hubertus Mediendesigns sowie den Hinweis "Webdesign und Webprogrammierung" mit Link zur Webseite von Hubertus Mediendesigns an der unteren rechten Ecke der erstellten Webseite zu platzieren. Dies ist ein Hinweis auf den Ersteller der Seite und ist im allgemeinen in der Erstellung von Webseiten ein übliche Praxis.

 

§15 Link und Referenzverlinkung

Hubertus Mediendesigns hat, wenn es keine gesonderte Vereinbarung gibt, das Recht das erstellte Design auf der Webseite von Hubertus Mediendesigns als Beispielarbeit zu zeigen und auch einen Link zum Webprojekt setzen zu dürfen.

 

§16 Rücktrittsrecht

Die Firma Hubertus Mediendesigns ist berechtigt auch während der Auftragsdurchführung und bei Rückzahlung der vollen Kaufsumme vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist insbesondere möglich wenn Mitarbeiter von Hubertus Mediendesigns das Unternehmen verlassen und dadurch wichtiges Know-how zur Durchführung der Projekte dadurch verloren geht. Ebenso dann wenn die Durchführung für die Firma aus anderen Gründen nicht mehr möglich ist.

 

§17 Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

 

§18 Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Lüdenscheid, NRW, Deutschland. Im Falle ausländischer Auftraggeber ist auf Vertragsverhältnisse deutsches Recht anwendbar.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 2024

 

 

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